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Heiratsagentur KARINA

Überall...

... kann man in Dänemark heiraten, allerdings ist es von Kommune zu Kommune unterschiedlich, wieviel Tage die Aufenthaltsdauer vor der Hochzeit beträgt (von 0 bis zu 3 oder 4 Tagen) und welche Dokumente in welcher Form vorgelegt werden müssen.

Eine Legalisierung/Apostille der Heiratsurkunde...

... ist für den Gebrauch im Ausland (z.B. im Herkunftsland des nicht-deutschen Ehepartners) notwendig. Ihre Heiratsurkunde muss im Original legalisiert werden. Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird in Deutschland (im Normalfall) auch ohne Apostille anerkannt, nur Ausländerbehörde und Standesamt (für die Registrierung und das Anlegen des Familienbuches) verlangen meist diese Legalisation. Nutzen Sie hierzu einfach unseren Apostillenservice.

Personen mit einem Touristen- oder Besuchsvisum...

... werden nach dem neuen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 28.08.2007 leider meist in ihre Heimatländer zurückgeschickt und müssen dort bei einem deutschen Konsulat einen Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum stellen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und wir empfehlen, einen Rechtsanwalt Info mit Schwerpunkt Ausländerrecht zu konsultieren. Der Sprachtest Deutsch A1 ist mittlerweile obligatorisch.

Als Student/-in oder Au-Pair...

... besitzt man einen Aufenthaltstitel, mit dem man in Dänemark heiraten kann und der nach der Heirat direkt in Deutschland bei der Ausländerbehörde umgewandelt wird.

Achtung!

Mit einem Vermerk "Ohne Berechtigung zur Eheschließung" in Ihrem Visum...

... dürfen Sie leider nicht in Dänemark heiraten.

Trauzeugen...

... bekommt man kostenlos von nahezu allen Standesämtern gestellt.

Eine Namensänderung bei der Eheschließung...

... wird in Dänemark seit dem 01.04.2006 nicht mehr vorgenommen. Diese können Sie nach der Trauung in Deutschland auf Ihrem Standesamt und beim Konsulat des Heimatlandes beantragen.

 

Und hier geht es zur mehrsprachigen Internetpräsenz der Heiratsagentur KARINA .

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