
Heiraten in Dänemark
ohne Ehefähigkeitszeugnis
Legal - Unbürokratisch - Weltweit anerkannt
Heiratsagentur KARINA Weddingplanner
Zwei internationale Heiratsurkunden in fünf Sprachen werden Ihnen bei Ihrer Hochzeit im Königreich Dänemark überreicht.
In Deutschland müssen Sie nach der Heirat folgende Schritte unternehmen:
1. Sie müssen Ihre Personenstandsangaben (und die Ihres Partners) beim Bürgeramt aktualisieren lassen. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde im Original vorlegen.
2. Es muss eine Krankenversicherung für Ihren Ehepartner abgeschlossen werden, d.h. wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihr Ehepartner kostenfrei mitversichert werden.
3. Bei der für Ihren Ehepartner zuständigen Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltserlaubnis (für 1 oder 3 Jahre) beantragt werden. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde sowie Ihren Reisepass/Personalausweis (und den Ihres Ehepartners) im Original vorlegen. Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde können aber auch weitere Papiere anfordern, bzw. die Heiratsurkunde mit Apostille verlangen. Ebenso wird der erfolgreiche Abschluß des Deutschkurses A1 verlangt.
4. Bei Ihrem deutschen Standesamt können Sie ein Familienbuch anlegen lassen und Ihre Ehe registrieren lassen (wenn das Standesamt Ihre Heiratsurkunde mit einer Apostille besitzt, kann es z. B. im Falle, dass Sie Ihre Heiratsurkunde verlieren, Ihnen eine neue ausstellen).
5. Sollte Ihr ausländischer Partner Ihren Namen annehmen wollen, so muss er das beim zuständigen Konsulat seines Landes in Deutschland beantragen.
Achtung:
Die neue mehrsprachige Webseite der Heiratsagentur KARINA ist online.