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Heiratsagentur Karina® - Wedding agency

Sie heiraten in Dänemark immer ohne Ehefähigkeitszeugnis!

Senden Sie bitte erstklassige Kopien oder Fotos der folgenden Dokumente - gerne per WeTransfer-LINK 

Hier finden Sie eine Anleitung-Link zum Scannen und Fotografieren Ihrer Dokumente.

 

Dokumente, die die deutschen Staatsangehörigen und Personen mit Aufenthaltstitel/-erlaubnis für Deutschland benötigen:

1. Personalausweis oder Reisepass (alle Seiten plus Umschlag);

2. Eine einfache Meldebescheinigung oder Anmeldebestätigung

3. Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltstitel von Staatsbürgern aus Drittländern;

4. Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk;

Dokumente, die Bürger aus EU- Mitgliedsländern benötigen:

1. Reisepass (alle Seiten plus Umschlag) oder ID-Karte;

2. Scheidungsurteil bzw. Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk bzw. Registrationsnummer;

3. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder Inlandspass/ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Bankbrief

Dokumente, die Personen aus Drittländern benötigen:

1. Reisepass mit Schengen-Visum bzw. Einreisestempel, wenn aus einem visafreien Land kommend; es müssen alle Seiten und der Umschlag als Kopie geschickt werden

2. Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil/-urkunde mit Rechtskraftvermerk/Registrationsnummer oder Sterbeurkunde, jeweils beglaubigt mit eine Apostille oder Legalisation; Ausnahmen: Europa und Australien, Neuseeland, Kanada, USA, Serbien, Macedonien, Montenegro und Türkei

3. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder Inlandspass/ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Bankbrief oder Kontoauszug

Achtung: Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder besitzen, senden Sie bitte Kopien der Geburtsurkunden/Geburtsregister, gegebenenfalls mit Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.

Hier finden Sie Muster von Ledigkeitsbescheinigungen einiger ausgesuchter Länder, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechenden Link, allerdings werden für Trauungen in Dänemark keine Geburtsurkunden und auch keine Ledigkeitsbescheinigungen mehr benötigt:

Albanien, Austria/Österreich, Belarus/Weißrussland, Belgien, Bosnien, Brasilien, Dom.Rep, Frankreich, Georgien, Great Britain, Irak, Israel, Italien, Kamerun, Kasachstan, Kirgistan, Kosovo, Kroatien, Mexiko, Moldawien, Niederlande, Philippinen, Russland, Schweiz, Spanien, Thailand, Türkei, Ukraine.

Weitere Muster anderer Länder auf Anfrage.

 Legalisation: Entweder mit einer Apostille, wenn das Dokument aus einem s.g. Apostillenland-Link stammt, oder legalisiert vom Innen- oder Justizministerium und vom Außenministerium sowie vom dänischen Konsulat im Herkunftsland. Eine Beglaubigung durch ein deutsches Konsulat ist nicht mehr ausreichend. Einen Überblick aller dänischer Botschaften und Konsulate finden Sie hier Dänische Botschaften-Link

Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer oder dänischer Sprache verfasst oder übersetzt sein. In einer dieser drei Sprachen findet auch die Trauungszeremonie statt. Für andere Sprachen benötigt man einen Dolmetscher, bzw. bei einigen Standesämtern kann auch ein mitreisender Verwandter oder Freund übersetzen. Übersetzungen der ausländischen Papiere müssen notariell und mit einber Apostille/Legalisation beglaubigt werden, oder von einem beeidigten bzw. vereidigten Übersetzer, z.B. in Deutschland, übersetzt sein.

Um für Sie einen Heiratstermin in Dänemark reservieren zu können, benötigen wir Ihre Dokumente in FARBE gescannt in sehr guter Qualität.
Die Originale müssen Sie dann bei der persönlichen Anmeldung auf dem Standesamt vorlegen.

Wichtig: Wir benötigen ein von den beiden Heiratswilligen ausgefülltes und unterschriebenes Auftrags-Formular  (deutsch) Order Form (englisch) sowie (neu!) eine Vollmacht oder Power of Attorny.

Für die Prüfkommission benötigen von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (deutsch oder englisch)

Zum Öffnen und Lesen von PDF-Dateien brauchen Sie den Adobe Reader (Download-Link)

Wichtig!

Wenn alle Informationen an Sie übermittelt worden sind, und Ihr Heiratstermin feststeht, sind Sie selbst für dessen Einhaltung verantwortlich. Sollten Sie Ihren Heiratstermin nicht wahrnehmen, werden keine an unsere Agentur bezahlten Gebühren zurückerstattet. Siehe auch die AGB.

Hier finden Sie die neue Homepage der Heiratsagentur Karina® in mehreren Sprachen.